Diese Frage findet sich auf folgender Seite: Arbeiten bei der AWO Bayern
Der AWO Landesverband bietet ab dem siebten Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, ansonsten ab dem 13. Monat die Möglichkeit eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung abzuschließen. Je nach Entgeltgruppe zahlt der AWO LV mindestens einen Beitrag in gleicher Höhe wie der*die Arbeitnehmer*in. Weiteres regelt § 29 TV AWO Bayern.