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Ab 1. August 2026 kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, beginnend mit Kindern in der ersten Klasse. Bis zum Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch für alle Grundschulkinder.
Informationen zu Ganztagsangeboten bei Dir vor Ort erhältst Du bei Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung und im Landratsamt. Frag gerne auch bei Deiner (Wunsch-)Schule vor Ort nach.