Angebote für Menschen mit Behinderung

Du suchst

  • einen Fahrdienst für Menschen mit körperlicher Behinderung?
  • eine Betreuung für Menschen mit geistiger Behinderung?
  • Hilfe bei psychischen Problemen?

Bei uns findest Du das richtige Angebot.

Unsere Haltung zum Thema Menschen mit Behinderung

Inklusion ist ein Menschenrecht

Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung

haben die gleichen Rechte: Menschenrechte.

Das steht in einem internationalen Vertrag.

Der Vertrag heißt: UN-Behindertenrechts∙konvention (UN-BRK).

191 Länder haben den Vertrag unterschrieben.

Deutschland hat im Jahr 2009 unterschrieben.

Seitdem baut Deutschland Barrieren ab.

Aber das geht sehr langsam.

Menschen mit Behinderung werden immer noch benachteiligt.

Und Menschen mit Behinderung haben nicht

die gleichen Chancen auf Bildung und Arbeit.

Das muss sich schnell ändern!

Wir fordern: Keine Benachteiligung für Menschen mit Behinderung!

Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Arbeitgeber*innen sollen Menschen mit Behinderung einstellen.

Aber viele Arbeitgeber*innen erfüllen diese Vorgabe nicht.

Nur die Hälfte von den schwerbehinderten Menschen in Bayern

hat einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt.

Menschen mit Behinderung stoßen bei der Berufswahl

oft an Barrieren. Zum Beispiel:

  • Der Bahnhof auf dem Arbeitsweg ist nicht barrierefrei.
  • Es gibt keine sinnvollen Tätigkeiten für Menschen mit einer seelischen Behinderung.

Wir fordern: Mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung!

Antworten zum Thema Menschen mit Behinderung

  • Was sind Behinderungen?

    Behinderungen sind keine Eigenschaften von einzelnen Menschen.

    Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung

    stoßen oft an Barrieren aus der Umwelt.

    Diese Barrieren verhindern die Teilhabe.

    Es gibt verschiedene Arten von Barrieren:

    • Bauliche Barrieren. Zum Beispiel:
      Treppen für Menschen im Rollstuhl.
    • Sprachliche Barrieren. Zum Beispiel:
      Telefonischer Notruf für gehörlose Menschen.
    • Kulturelle Barrieren. Zum Beispiel:
      Schlechtere Zugangschancen oder Vorurteile.
  • Was bedeutet Inklusion für die AWO Bayern?

    Inklusion bedeutet für uns:

    Jede*r kann mitmachen.

    Wir leben Inklusion in unseren Einrichtungen vor:

    • In unseren Kitas spielen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam.
    • In unseren Sozialen Diensten begleiten wir Menschen mit psychischen Problemen in ein selbstbestimmtes Leben.
  • Sind die Kitas von der AWO inklusiv?

    Ja, alle unsere Kitas sind inklusiv.

    Wir freuen uns auf

    • Kinder mit und ohne Behinderung.
    • Kinder mit und ohne Migrationsgeschichte.

    Finde eine Kita für Dein Kind mit Behinderung:

  • Welche Informationen gibt es in Leichter Sprache?

    Hier findest Du die wichtigsten Informationen:

    Lade Dir unsere Broschüre in Leichter Sprache herunter:

  • Wie beantrage ich einen Schwerbehinderten·ausweis?

    Du kannst den Ausweis hier beantragen:

    Lass Dir vorher von Deinen Ärzt*innen einen Befund

    über Deine Beeinträchtigung erstellen.

    Mit einem Schwerbehinderten·ausweis kannst Du vielleicht

    • einen Nachteilsausgleich beantragen.
      Zum Beispiel: Mehr Zeit bei Prüfungen.
    • günstiger Bus oder Straßenbahn fahren.
  • Wie beantrage ich Eingliederungs·hilfe?

    Eingliederungs·hilfe sind Hilfen für Menschen mit Behinderung.

    Es gibt 3 Formen von Eingliederungs·hilfe:

    • Geldleistungen, zum Beispiel für Freizeitangebote
    • Sachleistungen, zum Beispiel für Hilfsmittel
    • Dienstleistungen, zum Beispiel für Therapie oder Assistenz

    Hier kannst Du Eingliederungs·hilfe beantragen:

             Bei Deinem Regierungsbezirk.

    Wir helfen Dir gern beim Ausfüllen von den Formularen.

    Suche in unseren Angeboten nach: Beratung.

  • Was regelt die UN-BRK?

    Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung

    haben die gleichen Rechte: Menschenrechte.

    Das steht in einem internationalen Vertrag.

    Der Vertrag heißt: UN-Behindertenrechts∙konvention

    Oder kurz: UN-BRK.

    Die Vereinten Nationen haben die Konvention verfasst.

    184 Länder auf der Welt haben die Konvention unterschrieben.

    Deutschland hat die Konvention im Jahr 2009 unterschrieben.

    Seitdem stärken diese Gesetzte Menschen mit Behinderung:

    • das Bundesteilhabegesetz
    • die Bayerischen Teilhabegesetzte I und II

     UN-BRK gibt es auch in Leichter Sprache.

  • Welche Fragen kannst Du Dir als Arbeitgeber*in stellen?

    1. Sind Deine Büros barrierefrei? Dazu gehören auch: Rampen, Aufzüge oder barrierefreie Toiletten.

     

    1. Gibt es angepasste Arbeitsplätze? Können Mitarbeitende mit Behinderungen spezielle Möbel oder Software nutzen?

     

    1. Ist Dein Team sensibilisiert? Schulst Du Dein Team für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung?

     

    1. Können Mitarbeitende bei den Arbeitszeiten mitbestimmen? Können Mitarbeitende von zu Hause arbeiten?

     

    1. Kennst Du Förderprogramme? Zum Beispiel für die Anpassung von Arbeitsplätzen oder für Assistenzen?

     

    1. Hast Du eine Ansprechperson für Inklusion in Deinem Unternehmen?

     

    1. Kennst Du die Rechtslage? Zum Beispiel die Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung?

     

    1. Nutzt Du das Wissen aus Deinen Netzwerken? Arbeitest Du mit Organisationen für Menschen mit Behinderungen zusammen?

     

    1. Ist das Arbeitsklima in Deinem Unternehmen gut? Fühlen sich Mitarbeitende wohl und unterstützt?

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