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AWO-Doppelspitze: Bezahlbare Pflege für jede*n

24. Januar 2025

AWO-Doppelspitze: Bezahlbare Pflege für jede*n

Alter und Pflege, Soziale Gerechtigkeit, SozialstaatPressemitteilung

Pflegebedingte Kosten müssen von den Pflegekassen übernommen werden – Familienpflegegeld einführen – Ausbau von Tages- und Kurzzeitpflegen

Nicht selten müssen Menschen Geld, für das sie ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet und das sie beiseitegelegt haben, im Alter für ihre Pflege ausgeben. Manche rutschen sogar unter die Armutsgrenze, wenn alle finanziellen Mittel aufgebraucht sind und die Rente nicht reicht, um die Pflegekosten zu decken. „Das widerspricht den Erwartungen an einen Sozialstaat – qualitative und bezahlbare Pflege steht jeder*m Bürger*in zu“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Lockerungen wie die in Bayern unter Gesundheitsministerin Judith Gerlach beschlossene Aufhebung der Fachkraftquote und dass Träger ihre Einrichtungen ab sofort nicht mehr umfassend modernisieren und sanieren müssen, sind laut Schley und Wolfshörndl erste Schritte in die richtige Richtung. Allerdings: „Es müssen mehr und größere Schritte folgen, um das Ziel zu erreichen und das lautet: Gute Pflege, die sich alle leisten können“, sagt die AWO-Doppelspitze. „Dafür fordern wir eine Bürgerversicherung, für die der Versichertenkreis der gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung auf alle Berufsgruppen und Einkommensarten ausgeweitet werden müsste. Beitragsbemessung und Beitragsbemessungsgrenze müssen auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Außerdem sind wir dafür, dass die pflegebedingten Kosten wieder vollständig von der Pflegekasse übernommen werden. Dafür braucht es neben einer Ausweitung des Versichertenkreises kurzfristig steuerliche Zuschüsse, um Pflegebedürftige solidarisch zu entlasten. Auch pflegende Angehörige müssen entlastet werden. Das ist zu schaffen durch eine Ausweitung der Familienpflegezeit und ein Familienpflegegeld analog zum Elterngeld und durch bürokratieärmere Antragsverfahren, durch Pflegeberatung als Leistung der Pflegeversicherung in Form von Beratungsgutscheinen. Außerdem notwendig: die Förderung des Ausbaus von Tages- und Kurzzeitpflegen und Nachbarschaftshilfen sowie ein besserer Zugang zu digitalen Pflegeanwendungen.“      

Und bereits Bestehendes kann hier und da verbessert werden: Durch das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ wurden die Ansprüche für Pflegeheimbewohner*innen deutlich ausgeweitet. Schley und Wolfshörndl: „Allerdings ist die Bearbeitungszeit bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten so lang, dass unsere Bewohnenden oftmals versterben, bevor der Antrag überhaupt bearbeitet ist. In München beispielsweise kann der Bescheid über ein Jahr dauern.“