Menschen mit Behinderung
Darum setzen wir uns mit und für Menschen mit Behinderung ein
Alle Menschen müssen die gleiche Chance auf ein zufriedenes und selbstbestimmtes Leben haben. Doch die Realität sieht oft anders aus. Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sind häufig benachteiligt und ausgegrenzt. Eine Situation, die wir als AWO nicht akzeptieren können.
Behinderungen sind keine Eigenschaften einzelner Menschen, sondern sie entstehen, wenn körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen auf Barrieren treffen, die Teilhabe verhindern. Diese Barrieren können baulich, sprachlich, strukturell oder kulturell sein, wie schlechtere Zugangschancen oder Vorurteile. In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben sich 191 Länder darauf verständigt, diese Barrieren abzubauen. Ein großer Schritt in die richtige Richtung, auf den konsequentes Handeln folgen muss.
Problemaufriss: Zahlen, Daten, Fakten
Jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Menschen mit Behinderung sind jedoch auch fast 20 Jahre nach Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention noch benachteiligt und teilweise ausgegrenzt. In Deutschland und in Bayern haben sie vor allem weniger Chancen in der Bildung und auf dem Arbeitsmarkt.
- Menschen mit Behinderung in Bayern: Rund 1,2 Millionen Menschen in Bayern haben eine Schwerbehinderung. Das sind etwa 9 % der Bevölkerung im Freistaat.
- Inklusion als Menschenrecht: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit 2009 in Deutschland gültig. Sie legt fest, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte haben wie alle anderen.
- Umsetzungslücken: 191 Länder haben die UN-BRK unterzeichnet. Doch längst nicht alle Maßnahmen sind umgesetzt. Deutschland hinkt besonders in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt hinterher.
- Exklusive Bildung: Ziel der UN-BRK ist es, dass alle Kinder – ob mit oder Behinderung – gemeinsam lernen sollen. Der Besuch von Förderschulen soll die Ausnahme werden. Bayerische Schulen sind zwar inklusiver geworden, jedoch weniger als anderswo. Im deutschen Durchschnitt besucht fast die Hälfte (44,7 %) der Schüler*innen mit Förderbedarf in der ersten bis zehnten Klasse eine Regelschule. In Bayern ist es weniger als ein Drittel (31,9 %).
- Fehlende Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Nur die Hälfte der schwerbehinderten Menschen in Bayern ist erwerbstätig. Ein Grund ist, dass gerade mal 38,9 % der Arbeitgeber*innen im Freistaat die gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllen.
- Mangelware Wohnraum: Der Wohnungsmarkt in Bayern ist hart umkämpft. Für Menschen mit seelischer oder geistiger Behinderung ist es auf dem freien Mietmarkt in vielen Regionen fast unmöglich, eine Wohnung zu finden.
- Bayern barrierefrei? Etwa die Hälfte der Bahnhöfe und Haltepunkte in Bayern ist nicht barrierefrei.
Wir müssen als Gesellschaft alle Barrieren abbauen, die Menschen mit Behinderung davon abhalten, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und selbstbestimmt zu leben.
Das fordern wir mit und für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, selbstbestimmt und frei zu leben. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) muss vollständig und konsequent umgesetzt werden. Arbeit, Bildung, Wohnen sowie kulturelles und soziales Leben müssen inklusiv, also für alle offen sein.
- Aktive Mitbestimmung: Das Prinzip »Nichts über uns ohne uns« muss uneingeschränkt gelten.
- Barrieren abbauen: bauliche und sprachliche Hindernisse konsequent beseitigen, um allen Menschen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Behörden, Dienstleistungen und Informationen zu ermöglichen.
- Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Bayern umsetzen: Leistungen kostendeckend finanzieren; verschiedene Behinderungsarten nicht gegeneinander ausspielen, aufsuchende Hilfen ausbauen, um Zugang zu erleichtern; ausreichend Angebote für Menschen mit hohen Hilfebedarfen erhalten.
- Selbstbestimmt arbeiten: Arbeitsstätten grundlegend barrierefrei gestalten; eine Stelle für Arbeitgeber*innen und schwerbehinderte Menschen auf Arbeitssuche einrichten, um Unterstützung aus einer Hand zu erhalten, sinnstiftende und tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit seelischer Behinderung flächendeckend ermöglichen.
- Inklusive Bildung ermöglichen: mehr Lehrkräfte an Regelschulen beschäftigen und mehr multiprofessionelle Teams, zum Beispiel mit Heil- und Sonderpädagog*innen, bilden.
- Mehr Wohnraum für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung: ausreichend barrierefreien Wohnraum sowie mehr Sozialwohnungen schaffen, von denen ein fester Anteil an Menschen mit Behinderung vergeben wird.
- Art der Behinderung darf keinen Unterschied machen: Menschen mit seelischer Behinderung gleiche Unterstützung wie Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung bieten; Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung in den Landesbehindertenplan aufnehmen und damit genauso fördern wie andere Einrichtungen in der Eingliederungshilfe.
- Fachkräftemangel angehen: mehr Sozialpädagog*innen, psychiatrische Fachkrankenpfleger*innen und Heilerziehungspfleger*innen gewinnen durch mehr Studienplätze für Soziale Arbeit in Bayern, bessere Bezahlung für Mitarbeitende und stärkere Präsenz der Arbeit für Menschen mit Behinderung in den Studiengängen.
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Du suchst einen Fahrdienst, eine ambulante Betreuung oder Beratung für Menschen mit Behinderung? Vielleicht wirst Du in unserer Datenbank fündig. Du suchst eine Kita für Dein Kind mit Behinderung? Dann schau am besten im Bereich „Kinder und Jugendliche“ vorbei, denn alle unsere Kitas arbeiten inklusiv. Du suchst Hilfe bei psychischen Problemen? Wir haben bestimmt ein Angebot in Deiner Nähe. In unserer Datenbank kannst Du passende Dienstleistungen finden.
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FAQ
Hier findest Du die häufigsten Antworten auf Fragen zum Themenbereich. Falls Du eine Frage hast, die hier noch nicht beantwortet wird, kontaktiere uns gern.
Wie kann ich als Arbeitgeber*in Menschen mit Behinderungen besser unterstützen?
- Barrierefreie Arbeitsumgebung schaffen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsplätze, Büros und sonstigen Räumlichkeiten barrierefrei sind. Dies umfasst Rampen, Aufzüge, barrierefreie Toiletten und geeignete Arbeitsplätze.
- Arbeitsplätze anpassen: Passen Sie Arbeitsplätze individuell an die Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Behinderungen an. Dazu können ergonomische Möbel, spezielle Software oder technische Hilfsmittel gehören.
- Schulen und Sensibilisieren: Führen Sie Schulungen für Ihr Team durch, um das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für Inklusion und Barrierefreiheit.
- Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice: Bieten Sie flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
- Unterstützung nutzen: Informieren Sie sich über Förderprogramme und Angebote für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Dies kann finanzielle Unterstützung, um Arbeitsplätze anzupassen oder unterstützendem Personal einzustellen, umfassen.
- Inklusionsbeauftragte*n ernennen: Benennen Sie Ansprechperson für Fragen zur Inklusion und Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen kennen: Informieren Sie sich über die rechtlichen Verpflichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Vorgaben des Schwerbehindertenrechts.
- Netzwerke und Kooperationen nutzen: Arbeiten Sie mit Organisationen und Netzwerken zusammen, die sich auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert haben, um von deren Expertise zu profitieren.
- Positives Arbeitsklima schaffen: Fördern Sie ein inklusives Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und unterstützt werden.
Was regelt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und wie setzen Deutschland und Bayern sie um?
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen und stellt sicher, dass sie die gleichen Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen wie alle anderen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) am 13. Dezember 2006 verabschiedet. Drei Jahre später hat Deutschland die UN-BRK ratifiziert. Seit 2009 ist sie geltendes Recht und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Weltweit werden Menschen mit Behinderung diskriminiert und ausgegrenzt. Mit dem internationalen Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnungsstaaten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten
Deutschland hat mit dem Bundesteilhabegesetz seit 2016 Schritte zur Umsetzung der UN-BRK eingeleitet. Im Zentrum steht ein beabsichtigter Systemwechsel: Unterstützung für Menschen mit Behinderung soll nicht mehr im Rahmen der Sozialhilfe gewährt, sondern als eigenständige Leistungen konzipiert werden, die sich aus dem Recht auf Teilhabe ergeben. Zudem soll der persönliche und ganzheitlich betrachtete Bedarf dafür ausschlaggebend sein, welche Leistungen ein Mensch mit Behinderung in Anspruch nehmen kann.
In Bayern wurde für die Umsetzung des BTHG in den Jahren 2018 und 2019 die Bayerischen Teilhabegesetze I und II erarbeitet und verabschiedet. Am 1. Juli 2023 ist der Bayerische Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten. Seit September 2023 können Leistungsberechtigte Personen nach und nach das neue Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BiBay) nutzen, beginnend mit dem Bereich WfbM (Modellwerkstätten) begonnen. Weitere Infos unter:
https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/umsetzung-laender/bthg-bayern/#hl1190171
Wo und wie kann ich in Bayern Unterstützung (Eingliederungshilfe) beantragen?
- Wende Dich an den Regierungsbezirk, in dem Du lebst. Er ist der für Dich zuständige Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort wirst Du beraten oder kannst gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Möglicherweise bittet Dich die zuständige Stelle, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Falls Du Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigst, schau gerne in unserer Datenbank nach unter dem Schlagwort Menschen mit Behinderung – Beratung oder – falls Du seelisch beeinträchtigt bist – unter psychische Probleme – Beratung.
Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis?
Du kannst beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen Schwerbehindertenausweis beantragen, mit dem Du Deinen Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche oder auch freie Fahrt im ÖPNV nachweisen kannst. Am besten lässt Du Dir zunächst von Deinen Ärzt*innen Befunde erstellen, die Deine körperliche(n), geistige(n) oder seelische(n) Beeinträchtigung(en) oder auch Sinnesbeeinträchtigung(en) belegen.
Gibt es Informationen über die AWO auch in Leichter Sprache?
Wir haben Dir die wichtigsten Informationen auch in Leichter Sprache zusammengestellt: Link zu Seiten in Leichter Sprache.
Du möchtest lieber alles kompakt in einem Dokument? Dann lade Dir gerne unsere Verbandsbroschüre in Leichter Sprache herunter: : „Bayern sozial gestalten – Die AWO. Leichte Sprache“ (PDF, 4,7 MB)
Was bedeutet Inklusion und was tut die AWO in Bayern dafür?
Inklusion kommt vom lateinischen Wort includere (= einschließen) und bedeutet, dass jede*r mitmachen kann und es möglichst keine Sonderstrukturen für bestimmte Gruppen gibt. Wir leben in unseren Einrichtungen und Diensten Inklusion vor, angefangen bei den Kleinsten. In unseren Kitas spielen und lernen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam. In unseren Einrichtungen und Diensten begleiten wir vor allem Menschen mit psychischen Problemen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
Gemeinsam für eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft
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