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Leistungen der Pflegeversicherung setzen eine Zuordnung in einen Pflegegrad voraus: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Bei gesetzlich Versicherten gibt es ein einheitliches Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) oder anderer Begutachtungsstellen der Krankenkassen wie MEDICPROOF (bei privat Versicherten).
Weitere Informationen und Beratung findest Du unter https://awo-pflegeberatung.de/