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Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld bzw. Weihnachtsgratifikation werden beim AWO Landesverband als Jahressonderzahlung in einem Auszahlungsbetrag zusammengefasst und beträgt in der Regel 83 % des durchschnittlich monatlich gezahlten Tabellenentgelts. Die Voraussetzungen für die Jahressonderzahlung sowie die Höhe sind im § 22 TV AWO Bayern festgesetzt.