Was genau ist eine Familienmitgliedschaft?

Mit einer Familienmitgliedschaft bei der AWO können sowohl Lebensgemeinschaften ohne Kinder als auch Eltern oder Erziehungsberechtigte gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern, die im gleichen Haushalt leben, Mitglied werden. Alle Erwachsenen haben dann die Möglichkeit, bei der AWO mitzureden, an Abstimmungen teilzunehmen und ihre Mitgliedsrechte auszuüben. Minderjährige Kinder können nicht abstimmen. Wenn die Kinder erwachsen werden, also 18 Jahre alt sind, müssen sie ihre eigene Mitgliedschaft beantragen, sonst läuft ihre AWO-Zugehörigkeit zum Ende des folgenden Jahres aus.