Diese Frage findet sich auf folgender Seite:
Beide Elternteile haben bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Danach haben sie Anspruch, auf ihren bzw. zumindest auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Von insgesamt 36 Elternzeitmonaten können 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, ohne dass Arbeitgeber*innen zustimmen müssen. Auch eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden ist zulässig, allerdings nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
Mehr Infos erhältst Du unter https://www.zukunftsforum-familie.de/themen/elternzeit-und-elterngeld/