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Familie

Familie

Darum setzen wir uns für Familien ein

Relevanz des Themas

Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Sie ist Geborgenheit und Zuhause und bildet das Herz unseres Gemeinwesens. Auch wir als AWO sind eine große Familie. Es gibt vielfältige Formen des Zusammenlebens von Alleinerziehenden, gleichgeschlechtlichen Eltern, unverheirateten Paaren, Patchwork-Konstellationen bis hin zur „traditionellen“ Vater-Mutter-Kind-Familie. Doch nicht alle Modelle haben die gleichen Chancen, sich frei zu entfalten.

Problemaufriss: Zahlen, Daten, Fakten

Mehr Zeit für und mit der Familie: Diesen Wunsch äußern viele Menschen, egal in welcher Konstellation sie mit anderen Menschen zusammenleben. Die Realität ist aber allzu oft ein schwieriger Spagat zwischen Job, Familie und Freizeit. Gerade in der so genannten Rushhour des Lebens, im Alter zwischen 30 und 50 Jahren, braucht es Zeit für Partnerschaft, Kinder, Karriere, die älter werdenden Eltern und auch noch für sich selbst.

  • Familie im Wandel: Während im Freistaat die Anzahl der Ehepaare mit Kindern in den vergangenen 40 Jahren um rund ein Viertel zurückgegangen ist, hat sich die Anzahl der Alleinerziehenden (ca. 15 % aller Haushalte mit minderjährigen Kindern) und Paare ohne Trauschein (ca. 9 % aller Haushalte mit minderjährigen Kindern) fast verdoppelt.
  • Ehe für alle: Seit Einführung im Jahr 2018 haben bis 2022 fast 10.000 Paare gleichen Geschlechts in Bayern geheiratet.
  • Zu wenig Zeit für Familie: Nur etwa ein Drittel der Eltern in Deutschland finden, dass sie genug Zeit für ihre Familie haben.
  • Hälfte der Bayer*innen leben in Haushalten mit Kindern: In den letzten fünfzig Jahren ist die Anzahl der Personen, die in Haushalten mit Kindern leben, zwar um zehn Prozent gesunken. Dennoch lebt in Bayern immer noch fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung mit Kindern unter einem Dach.
  • Pflege von Angehörigen: 81 % der Pflegebedürftigen werden in Bayern zu Hause versorgt, davon fast die Hälfte allein durch Angehörige.
  • Partnerschaftliche Aufgabenteilung selten: Frauen wenden in Deutschland pro Tag 44,3 % mehr Zeit für unbezahlte Familien- und Hausarbeit auf als Männer. Außerdem arbeiten sie häufiger in Teilzeit, vor allem, wenn sie Kinder haben. In Bayern arbeiten erwerbstätige Frauen mit einem oder zwei Kindern rund 20 Stunden pro Woche; Väter arbeiten sogar mit rund 36 Wochenstunden mehr als kinderlose Männer.

 

Familie ist Geborgenheit und Zuhause. Sie bildet das Herz unseres Zusammenlebens.

Forderungen

Familienvielfalt unterstützen und wertschätzen

Eine zeitgemäße Familienpolitik stellt die Bedürfnisse aller Familien ins Zentrum. Sie muss Bedingungen schaffen, die es allen Familienmitgliedern und -konstellationen erlauben, in sämtlichen Lebensphasen und -situationen selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen und ein Leben nach den eignen Vorstellungen zu gestalten. Insbesondere sollten Aufgaben so verteilt werden können, wie es sich die jeweiligen Familienmitglieder vorstellen: weniger Zeitdruck und Stress, mehr Zeit für Familienleben und Freizeit.

  • Ein Steuersystem für alle Familienmodelle: Nach wie vor begünstigt der Staat durch das Ehegattensplitting die klassische Ehe zwischen Mann und Frau und setzt Anreize für das Alleinversorgermodell. Das geht an den gesellschaftlichen Realitäten und Bedarfen komplett vorbei.
  • Mehr Homeoffice, flexible Arbeitszeitmodelle, Führungspositionen in Teilzeit: um Beruf, Familie und Freizeit für alle Geschlechter leichter vereinbar zu machen
  • Sorgearbeit mehr anerkennen: Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten für Rente, angemessene Bezahlung und bessere Rahmenbedingungen für soziale Berufe.
  • Gerechte Chance für Kinder: Familienleistungen in einer nach Einkommen gestaffelten Kindergrundsicherung bündeln, individuelle Betreuung und Bildung in Kita und Schule ermöglichen.
  • Verlässliche Betreuung: Kita und Ganztagsangebote ausbauen und ausreichend finanzieren: Es fehlen aktuell über 170.000 Plätze in Bayern.
  • Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: staatlich finanzierten Lohnersatz für pflegende Angehörige analog dem Elterngeld, mehr Pflegeplätze, vor allem in der Kurzzeit- und Tagespflege
  • Aktionsplan Queer: konkrete Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung, um für alle Menschen und Formen des Zusammenlebens gleiche Rechte und Chancen zu erreichen, unabhängig vom Geschlecht oder davon, wen man liebt.

Weiterführendes zur AWO-Familienpolitik

Positionspapiere und Mehr

Rund 500
Kitas in Bayern
Über 300
Pflegeangebote im ganzen Freistaat
Um die 50
Beratungsstellen für Familien

Angebot finden

Du benötigst Unterstützung, um Deine Familie und Deinen Job unter einen Hut zu bringen? Du suchst liebevolle Betreuung und Förderung für Deine Kinder? Dann bist Du bei unseren AWO-Kitas an der richtigen Adresse. Deine Eltern kommen nicht mehr so gut alleine klar? Wir bieten vielfältige Formen der Unterstützung an: vom Essen auf Rädern, über ambulante Dienste, Kurz- und Tagespflege, bis hin zu betreutem Wohnen und Pflegeheimen. Bei unseren Angeboten ist für alle Generationen etwas dabei, zum Beispiel in unseren Mehrgenerationenhäusern, Seniorentreffs oder Jugendzentren. Auch Rat und ein offenes Ohr findest Du bei uns in der Pflege-, Familien- oder Elternberatung.

Neuigkeiten aus dem Bereich Familienpolitik

Aktuelles

Antworten auf häufige Fragen zu diesem Themengebiet

FAQ

Falls Du eine Frage hast, die hier noch nicht beantwortet wird, kontaktiere uns gern.

  • Warum verwendet die AWO das Gendersternchen

    Uns ist wichtig, dass sich alle Menschen von uns angesprochen fühlen. Beim so genannten generischen Maskulinum werden nicht alle Geschlechter automatisch mitgedacht. Der Satz „Ärzte haben eine neue Methode entwickelt“ lässt zum Beispiel eher an Männer denken. Bei „Ärzt*innen haben eine neue Methode entwickelt“, sieht es schon anders aus. Zudem schließt das Sternchen non-binäre Menschen ein. So machen wir Geschlechtervielfalt sichtbar. Sprache spiegelt und fördert gesellschaftliche Entwicklungen. Sie kann Denkmuster verändern und Stereotype aufbrechen.

  • Welche Position hat die AWO zu Geschlechtervielfalt und LSBTIQ*?

    Wir finden, dass jede*r die gleichen Rechte und Chancen haben sollte, unabhängig davon, welches Geschlecht er*sie hat und wen er*sie liebt. Dafür setzen wir uns ein und arbeiten zum Beispiel an einem Aktionsplan Queer für Bayern mit. Schau gerne mal auf unserer Aktuelles-Seite. Dort findest Du alle aktuellen Veröffentlichungen der AWO Bayern zu den Themen Queer und Gleichstellung.

  • Wohin kann ich mich bei Fragen rund um Schwangerschaft werden?

    Bei der AWO-Schwangerschaftsberatung findest Du Hilfe und Informationen zu Schwangerschaft, Kinderwunsch und Familienplanung ebenso wie zum Schwangerschaftsabbruch. Die Beratung ist kostenlos, anonym und vertraulich und ist auch online möglich.

  • Auf welche Pflegeleistungen habe ich/haben meine Angehörigen Anspruch?

    Leistungen der Pflegeversicherung setzen eine Zuordnung in einen Pflegegrad voraus: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Bei gesetzlich Versicherten gibt es ein einheitliches Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) oder anderer Begutachtungsstellen der Krankenkassen wie MEDICPROOF (bei privat Versicherten).

    Weitere Informationen und Beratung findest Du unter https://awo-pflegeberatung.de/

  • Wie finde ich einen Ganztagsplatz für mein Grundschulkind?

    Ab 1. August 2026 kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, beginnend mit Kindern in der ersten Klasse. Bis zum Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch für alle Grundschulkinder.

    Informationen zu Ganztagsangeboten bei Dir vor Ort erhältst Du bei Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung und im Landratsamt. Frag gerne auch bei Deiner (Wunsch-)Schule vor Ort nach.

  • Wie beantrage ich einen Kitaplatz?

    Den Antrag auf einen Betreuungsplatz musst Du mindestens drei Monate vor dem gewünschten Start des Kitabesuches bei der Gemeinde oder dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt einreichen; meistens zentral über Kitaportale. Bei der Anmeldung kannst Du eine Wunsch-Kita angeben, z.B. eine AWO-Kita.

  • Wieviel Elterngeld erhalte ich?

    Das Elterngeld ist eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung in den ersten zwölf bzw. vierzehn Monaten nach der Geburt eines Kindes. Es beträgt je nach Einkommenshöhe 65 bis 100 Prozent des Einkommens der letzten zwölf Monate, mindestens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere Kind gezahlt. Teilzeitarbeit ist bei Elterngeldbezug maximal bis zu 32 Wochenstunden möglich.

    Die Eltern können den Zeitraum des Elterngeldbezugs frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Wenn beide Elternteile sich an der Betretung beteiligen und beide für mindestens zwei Monate kein Gehalt bekommen, erhalten sie zwei zusätzliche Monate Elterngeld. Die so genannten „Partnermonate” sollen dazu ermutigen, dass sich beide Eltern aktiv an der Kinderbetreuung beteiligen. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beziehen: Statt einem Elterngeldmonat können Eltern zwei ElterngeldPlus-Monate wählen. Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des vollen zustehenden Elterngeldbetrags. Eltern, die Teilzeit arbeiten, können länger Unterstützung bekommen, ggf. auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.

    Mehr Infos findest Du unter https://www.zukunftsforum-familie.de/themen/elternzeit-und-elterngeld/

  • Wie lange kann ich in Elternzeit gehen?

    Beide Elternteile haben bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Danach haben sie Anspruch, auf ihren bzw. zumindest auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Von insgesamt 36 Elternzeitmonaten können 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, ohne dass Arbeitgeber*innen zustimmen müssen. Auch eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden ist zulässig, allerdings nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

    Mehr Infos erhältst Du unter https://www.zukunftsforum-familie.de/themen/elternzeit-und-elterngeld/